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Juleica Antrag stellen

Allgemein

Die juleica erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die für einen anerkannten öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 SGB VIII). Die juleica kann im Online-Antragsverfahren beantragt werden. Die Antragstellung kann sowohl durch den/die Jugendleiter*in als auch die Jugendorganisation, für die er/sie tätig ist, erfolgen.

Jugendorganisationen, -gruppen und -verbände können dann neu im System angelegt werden, wenn sie als freier Träger der Jugendarbeit anerkannt sind und Jugendleiter*innen bei Ihnen aktiv Jugendarbeit machen. Sollten das bei Ihnen der Fall sein, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. 

Um nach deinem erfolgreich absolvierten juleica-Ausbildungskurs oder nach einer juleica-Fortbildung eine juleica zu beantragen oder die Gültigkeit deiner bestehenden juleica zu verlängern, musst du dich im juleica-Antragssystem unter www.juleica-antrag.de registrieren. 

Antragsstellung

Um einen Juleica Antrag stellen zu können, brauchst du:
  • Eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer, um dich im Antragssystem www.juleica-antrag.de zu registrieren.
    Achtung: jede*r Antragsterller*in benötigt einen eigenen Zugang – du kannst dich nicht mit der Emailadresse oder Handynummer von Freund*innen anmelden, wenn diese schon selber mit ihren Daten im Antragssystem angemeldet sind.
    Achte außerdem auf die Groß- und Kleinschreibung.
  • Ein Foto von dir, auf dem du wiederzuerkennen bist.
    Du kannst entweder ein Portraitfoto von dir hochladen oder ein Bild mit der Kamera von deinem Smartphone aufnehmen.
  • Einen Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe Kurs, welcher vor max. 2 Jahren gemacht wurde, dem du deinem Ausbildungsträger vorlegst. Dieser Erste-Hilfe Kurs muss 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten umfassen.
    Trage im Antragssystem in das Freitext-Feld “Wo und wann wurde die Juleica-Ausbildung bzw. Fort- oder Weiterbildung absolviert?” auch ein, wo und wann du den Erste-Hilfe-Kurs gemacht hast.

Außerdem: Du kannst erst ab 16 Jahren einen Juleica Antrag stellen. Wenn du noch nicht 16 bist kannst du entweder bis zu deinem Geburtstag warten um den Antrag zu stellen oder du bittest deinen Träger den Antrag für dich zu stellen. Das gilt nur, wenn du schon mindestens 2 Jahre im Verband ehrenamtlich tätig bist.

Die Ausbildung muss den in den Grundsätzen festgelegten Mindeststandards entsprechen, z.B. mindestens 40 Zeitstunden sowie eine Ausbildung in Erster Hilfe umfassen und die in den Grundsätzen benannten Themen behandeln.

Zudem muss der Träger die für die Zulassung zur Beantragung notwendigen Voraussetzungen erfüllt haben. Die Träger müssen ihre Ausbildungskonzepte sowie eine Selbstverpflichtungserklärung hinterlegen und anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII sein.

Nach der Antragsstellung

Nachdem du deinen Juleica-Antrag abgeschickt hast, wird er vom zuständigen freien und öffentlichen Träger geprüft. Danach wird die Karte in den Druck gegeben und dir zugeschickt. Im Antragssystem unter “Meine Juleica” kannst du jederzeit nachschauen, welchen Status deine Juleica gerade hat.

Deine Juleica ist ab dem letzten Tag des Juleica-Kurses für 3 Jahre gültig. Wann du den Antrag stellst ist egal, die Gültigkeit wird nicht verlängert, wenn du den Antrag erst später stellst.

Voraussetzungen für die Verlängerung der juleica

Die juleica ist bis zu drei Jahre gültig. Danach kann sie verlängert werden, wenn eine Fortbildung von mindestens 12 Zeitstunden erfolgt. Hierfür muss ein erneuter Antrag unter www.juleica-antrag.de eingegeben werden, bereits von der Grundausbildung vorhandene Benutzer*innenkonten können weiter verwendet werden. So müssen ausschließlich die Daten zur Fortbildung eingegeben werden. Sollte das alte Passwort nicht mehr bekannt sein, können die Antragsteller*innen sich auf der Seite ein neues anfordern.

Hier findest du Anleitungen zum Antragssystem. Falls noch weitere Fragen auftreten schaue im FAQ nach oder frage direkt bei uns nach: Per Telefon unter 0391-289232-70, oder per Mail an juleica@kjr-lsa.de

Anleitung für Jugendleiter*innen