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Wahlordnung

Wahlordnung des Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e.V.

Die Wahlordnung gibt es hier als PDF zum Download

1. Voraussetzungen

Vorstandswahlen werden laut Satzung des KJR LSA durchgeführt.

Die Vorstandswahl ist mit Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt zu geben und ist Bestandteil der Tagesordnung.

2. Wahlberechtigt

Wahlberechtigt sind ausschließlich die legitimierten Delegierten der Mitglieder.

3. Wahlleitung und Stimmkennzeichnung

Wahlen werden von einer Wahlkommission geleitet. Sie besteht aus bis zu drei Personen, die nicht für den Vorstand kandidieren. Die Wahlkommission bestimmt eine*n Wahlleiter*in, der*die die Rechte und Pflichten der Versammlungsleitung ausübt. Die Mitglieder der Wahlkommission werden im Block und offen durch einfache Mehrheit gewählt, wenn nicht Einzelabstimmung und/oder geheime Wahl beantragt werden. Bei mehr als drei Kandidat*innen erfolgt das gleiche Wahlverhalten wie bei der Vorstandswahl.

4. Vorstandswahlen

Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreise der Legitimierten der Mitglieder den Vorstand.

Im Kalenderjahr mit gerader Zahl (A-Wahljahr) werden ein*e Vorsitzende*r und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende; im Kalenderjahr mit ungerader Zahl (B-Wahljahr) ein*e Vorsitzende*r und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende gewählt. Nachwahlen nicht besetzter Vorstandspositionen sind möglich. Sie gelten für die Dauer der laufenden Wahlperiode.

Die Wahlkommission stellt zu Beginn der Wahlhandlungen die Zahl der Wahlberechtigten fest.
Der*Die Wahlleiter*in fordert die Wahlberechtigten auf, für den jeweiligen Wahlgang Kandidat*innen vorzuschlagen.
Die zur Wahl stehenden Kandidat*innen sind verpflichtet, sich vorzustellen oder vorgestellt zu werden. Abwesende können bei Vorlage eines schriftlichen Einverständnisses zur Kandidatur und Wahlannahme gewählt werden.
Der Vorstand, aus maximal 6 Mitgliedern, wird grundsätzlich geheim gewählt.
Vorsitzende*r ist stets zuerst zu wählen.

Wahl des*der Vorsitzenden
Der*Die Vorsitzende muss jeweils mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (50 % plus 1 Stimme) gewählt werden. Stimmenthaltungen sind hierbei nicht zu berücksichtigen.

Erhält keine*r der Kandidat*innen die absolute Mehrheit der Stimmen, so erfolgt ein 2. Wahlgang, in dem der*die Kandidat*in gewählt ist, der*die die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.

Wahl der Stellvertretenden Vorsitzenden
Die Stellvertretenden Vorsitzenden werden jeweils mit  der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt. Die beiden Kandidat*innen sind gewählt, die die meisten der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.

5. Wahl der Revisionskommission

Mitglieder der Revisionskommission werden im geraden Kalenderjahr für die Dauer von zwei Jahren im Block und offen durch einfache Mehrheit gewählt, wenn nicht Einzelabstimmung und/oder geheime Wahl beantragt werden. Die Revisionskommission besteht aus drei Mitgliedern.

Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter*innen aus der Geschäftsstelle sind nicht wählbar.

Stand: März 2022